Auslandsreisekrankenversicherung

Jeder gesetzlich und privat Versicherte sollte eine Auslandsreisekrankenversicherung abschließen. Diese Zusatzversicherung ist besonders für gesetzlich Krankenversicherte ein Muss, wenn ein Aufenthalt im Ausland geplant ist, da die gesetzlichen Krankenkassen meist nur einen geringen Teil der Arztkosten im Ausland erstatten. Aber auch privat Versicherte profitieren durch diese Zusatzversicherung: Sollte eine Behandlung während des Auslandsaufenthaltes notwendig werden, werden die Kosten über die Auslandsreisekrankenversicherung erstattet. Eventuelle Selbstbeteiligungen bei ambulanten oder stationären Tarifen fallen so nicht an. Je nachdem, wie lange der Auslandsaufenthalt geplant ist, gibt es die normalen Auslandsreisekrankenversicherungen oder auch spezielle Versicherungen für lange Reisen bis zu einem Jahr. Familien können meist auch eine Familienreiseversicherung abschließen, die günstiger ist, als jedes Familienmitglied einzeln zu versichern. Großer Vorteil der Reisekrankenversicherung ist, dass diese theoretisch noch fünf Minuten vor dem Abflug in den Urlaub abgeschlossen werden kann. Die meisten Versicherungsunternehmen bieten den Onlineabschluss einer Auslandsreisekrankenversicherung an. Ohne Gesundheitsprüfung (wie etwa bei einer anderen Krankenzusatzversicherung) kann diese Reiseversicherung abgeschlossen werden. Ob Sie geschäftlich oder privat ins Ausland verreisen, ist bei Abschluss dieser Versicherung unerheblich. Im Vergleich zu vielen anderen Versicherungen ist diese Reisekrankenversicherung mit ca. 8 EUR Jahresbeitrag für eine Person recht günstig.

Was erstattet Ihnen die Auslandsreisekrankenversicherung? Die Versicherung übernimmt weltweit die Kosten, die bei einer ambulanten ärztlichen und zahnärztlichen Akutbehandlung anfallen. Im ambulanten Bereich zählen dazu z.B. Medikamentenkosten, Kosten für Röntgenaufnahmen, die Behandlungskosten des Arztes, medizinisch notwendige Heilmittel (z.B. Krankengymnastik) oder auch Verbandmittel (z.B. Bandagen). Bekommen Sie im Urlaub akute Zahnschmerzen, wird die Behandlung durch den Zahnarzt erstattet. Dazu zählen notwendige Füllungen ebenso wie die Reparatur eines Zahnersatzes (z.B. Prothese). Im stationären Bereich werden durch die Auslandsreisekrankenversicherung notwendige stationäre Behandlungen, Unterbringungskosten und Operationskosten erstattet. Auch der Krankentransport zum Arzt oder ins Krankenhaus wird von der Versicherung übernommen. Sollte ein Rücktransport vom Ausland nach Deutschland notwendig werden, wird auch dieser von der Reiseversicherung erstattet. Die Auslandsreisekrankenversicherung erstattet auch die Überführungskosten eines Toten (z.B. nach einem tödlichen Unfall im Ausland) nach Deutschland bzw. übernimmt die Bestattungskosten im Ausland bis zu einem bestimmten Betrag.

Bei einer Urlaubsreise ist die gesetzliche Krankenversicherung nicht genug. Eine ausreichende Krankenversicherung im Ausland schützt im Ernstfall vor größeren finanziellen Krisen.

Eine Reisekrankenversicherung ist besonders wichtig, wenn Sie in entfernte Länder, oder Schwellenländer reisen. Gerade Länder die unter einer gewissen Wasserproblematik leiden, wie z.B. in Afrika sind gefährlich für Ihre Gesundheit. Daher sind nicht nur präzise Vorsorge, sowie Impfungen notwendig, sondern auch eine Absicherung in dem gewählten Urlaubsland. Wo es wenig Wasser gibt, wird auch mal abgestandenes Wasser benutzt, was zu schweren Koliken führen kann. Natürlich ist auch Malaria immer wieder ein großes Gesundheitsrisiko.